AGB der Agentur Citievents (Stripperin-Leony.de)

 

  • § 1 Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Vertragsverhältnisse von Citievents mit seinen Kunden. Vertragspartner ist die Agentur Citievents, Inhaber David de Koning, Boleystr. 10, 47829 Krefeld, Tel. 0178/ 413 44 01.

 

 

  • § 2 Vertragsgegenstand

Die Agentur Citievents vermittelt Partystripangebote, das heißt wir stellen den Kontakt zwischen Kunden und einer Künstlerin/ einem Künstler her und vermitteln einen Auftritt nach den Vorstellungen des Kunden. Die Durchführung des Auftritts ist nicht Gegenstand des Künstlervermittlungsvertrages, hier ist der jeweilige Akteur/ die jeweilige Akteurin alleinig verantwortlich. Wir vermitteln ausschließlich an Kunden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben

 

 

  • § 3 Vertragsschluss

(1) Der Künstlervermittlungsvertrag mit dem Kunden kommt zu Stande durch Versenden des verbindlichen Buchungsformulars über unsere Webseite zu den dort vereinbarten und im Vorfeld mit uns abgesprochenen Konditionen. Sollte der Kunde in dem Formular inhaltlich fehlerhafte Angaben machen (Schreibfehler ausgenommen) und/oder einen nicht im Vorfeld abgesprochenen Preis eintragen, liegt es in der Entscheidung der Agentur ob der Vertrag wirksam ist oder nicht. Bei fehlerhaften und irreführenden Angaben, die dazu beitragen das der Auftritt nicht statt finden kann ( Fake Buchung ) oder ähnliches, wird dieses bei der Polizei zu Anzeige gebracht und es fallen die vollen Kosten an.

 

(2) Sollte die Buchung von einem auf den anderen Tag fallen z.B.: (zwischen 0 Uhr und 1 Uhr), so ist dieses sofort nach der Bestätigung
nachzureichen in Form von z.B.: (vom 24.07. auf den 25.07. zwischen 0 und 1 Uhr). Sollte der Kunde dieses nicht tun, wird diese Form angewendet. Eingetragen im Buchungsformular 24.07.2016 zwischen 0 und 1 Uhr, wäre dann 24.07.2016 auf den 25.07.2016 zwischen 0 und 1 Uhr. Nicht aber vom 23.07.2016 auf den 24.07.2016 zwischen 0 und 1 Uhr.

 

(3) Nach Durchführung der verbindlichen Buchung erhält der Kunde eine schriftliche Bestätigung an die von ihm angegebene E-Mail Adresse geschickt. Der Kunde muss bei nicht erhalt, dringen seinen Spamordner durchsuchen. Die Buchungsbestätigung erhält alle relevanten Daten zum Vertragsschluss.

 

(4) In Fällen, in denen der Kunde unser verbindliches Buchungsformular auf unserer Webseite nicht nutzt, kommt ein Vertrag zu Stande durch Versand unserer Buchungsbestätigung.

 

(5) Durch das absenden des Buchungsformulars ist die Buchung sofort bindend und Kostenpflichtig.

 

(6) Der Kunde akzeptiert das die Angaben der Setkarten der jeweiligen Akteure/in (Alter, Haarfarbe, Tattoos, Fotos, etc.) abweichen können. Die Agentur versichert aber, dass die Bilder der Akteure/in auch wirklich Bilder des angebotenen Akteur/in sind. Diese können ggf. älter sein.

 

(7) Sollte dem Kunden im nachhinein auffallen, dass der jeweilige Stripper/in das gewünschte Kostüm nicht hat oder das die Agentur den eigentlich gebuchten Stripper/in nicht verbucht so ist dies kein Grund zur kostenfreien Stornierung. Der Kunde muss sich im Vorfeld vergewissern, das Stripper/in und Kostüme auch verfügbar sind. Bei Stornierung fallen die eigentlichen Kosten an. Siehe § 6.

 

 

  • § 4 Ersatzkünstler

Es kann immer mal wieder vorkommen, dass die Künstler/in der 1. Wahl kurzfristig wegen Krankheit, Unfall oder dergleichen verhindert ist. Wir sind in diesem Fall berechtigt, für gleichwertigen Ersatz zu sorgen und berücksichtigen dabei selbstverständlich die vom Kunden aufgeführten Ersatzkünstler, die Verbuchung dieser ist aber keine Pflicht sondern dient nur als Richtwert. Bei kurzfristigen Ausfällen der Künstlerin/des Künstlers kann es vorkommen, dass der Kunde nicht mehr vom Ausfall der/des gewünschten Künstlerin/Künstlers und über das Stellen einer Ersatzkünstlerin/ eines Ersatzkünstlers informiert werden kann.  Die Wirksamkeit des Vertrages wird durch das Stellen einer Ersatzkünstlerin/ eines Ersatzkünstlers nicht berührt

 

 

  • § 5 Preise, Kosten & Rechnungsstellung

(1) Die Preisangaben auf unserer Webseite sind unverbindlich. Der tatsächliche Preis richtet sich unter anderem nach dem konkreten Umfang des vom Kunden gewünschten Auftritts und dem Aufwand der Künstlerin/ des Künstlers, den Auftrittsort zu erreichen. Der tatsächliche Preis ist stets vor Durchführung einer Buchung zu erfragen und ist nach Mitteilung durch uns für 2 Kalendertage verbindlich. Die von uns genannten Preise verstehen sich stets einschließlich aller Preisbestandteile.

 

(2) Die Art der Rechnungsstellung erfolgt danach, ob der Auftraggeber Verbraucher i.S.v. § 13 BGB oder Unternehmer i.S.v. § 14 BGB ist.

 

(3) Die Rechnungsstellung gegenüber gewerblichen Auftraggebern (§ 14 BGB) erfolgt unmittelbar zwischen diesen und der Agentur gem. § 19 Abs. 2 UStG. Dazu kann die Abrechnung direkt vor Ort mit dem zur Abrechnung berechtigten Künstler vorgenommen werden.
Rechnungen der Agentur werden in der Regel auf elektronischem Weg an den Auftraggeber verschickt. Sie sind sofort nach Rechnungseingang ohne Abzug fällig. Gem. § 286 III BGB gerät der Auftragnehmer spätestens 30 Tage nach Rechnungszugang in Zahlungsverzug, ohne das es einer Mahnung bedarf. Gem. § 288 II BGB gilt der gesetzliche Verzugszinssatz i.H.v. 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz.

 

(4) Bei Auftraggebern i.S.v. § 13 BGB (Verbrauchern), wird die Agentur lediglich als Vertragsvermittler tätig. Die Agentur stellt gegenüber diesen Auftraggebern keine Rechnung. Die Agentur rechnet ausschließlich mit dem Künstler/-in selbst ab, nachdem diese/-r zeitnah nach Erbringung seiner Leistung eine ordnungsgemäße Rechnung erstellt hat.

 

(5) Der Auftraggeber (§ 13, § 14 BGB) darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.

 

(6) Der Auftraggeber muss im Vorfeld der Agentur gegenüber äußern, ob er als Gewerblicher Verbraucher oder als Privat Verbraucher abrechnen möchte. Sollte der Kunde im Nachhinein eine Rechnung verlangen ohne sich im Vorfeld der Agentur gegenüber geäußert zu haben, wird der Kunde automatisch als Gewerblicher Verbraucher gesehen und es fallen nochmals die MwSt. an.

 

(7) Alle anfallenden Steuern, Abgaben, GEMA-Gebühren trägt der Auftraggeber. Er versichert, dass der Veranstaltungsdurchführung keine Bau- und Brandschutztechnischen oder polizeilichen Auflagen entgegenstehen. Sämtliche behördliche oder sonstige Genehmigungen die zur Durchführung der Veranstaltung notwendig sind, hat der Auftraggeber zum Schutz der Veranstaltung auf eigene Kosten vor Durchführung der Veranstaltung einzuholen.

 

(8) Der Auftraggeber meldet und trägt sämtliche an die Künstlersozialkasse Wilhelmshaven abzuführenden Abgaben aufgrund versicherungspflichtiger Entgelte, sofern er selbst zur Abgabe verpflichtet ist.

 

 

  • § 6 Vertragsstornierung

(1.1) Dem Kunden wird das Recht eingeräumt, den geschlossenen Künstlervermittlungsvertrag schriftlich zu stornieren. Bei Stornierung des Vertrages mehr als 7 Tage vor dem Veranstaltungstag hat der Kunde eine pauschale Provision in Höhe von 60,00 € inkl. Umsatzsteuer für den bis dahin entstandenen Buchungsaufwand der Agentur zu leisten. Bei einer Stornierung 7 Tage vor Auftritt bis zu dem Tag vor dem Auftritt ist der Kunde zur Zahlung einer Ausfallgage in Höhe von 50 % der vereinbarten Gage verpflichtet. Am Veranstaltungstag selbst ist eine Stornierung grundsätzlich nicht mehr möglich, es ist die volle Gage zu zahlen.

 

(1.2) Sollte der Kunde mehrere Akteure/innen über das Buchungsformular buchen, so fällt bei einer Stornierung des Vertrages bei Sondertagen (Silvester, Karneval,Weltfrauentag, Altweiber, Weihnachten) von mehr als 14 Tagen und bei nicht Sondertagen von mehr als 7 Tagen vor dem Veranstaltungstag je Akteur/in eine pauschale Provision in Höhe von 60,00 € inkl. Umsatzsteuer für den bis dahin entstandenen Buchungsaufwand der Agentur an.

 

(2.1) Abweichend von (1) hat der Kunde für Sondertage (Silvester, Karneval,Weltfrauentag, Altweiber, Weihnachten) auf Grund des höheren Buchungsaufwandes eine pauschale Vermittlungsprovision in Höhe von 60,00 € inkl. Umsatzsteuer bei einer Vertragsstornierung mehr als 14 Tage vor dem Veranstaltungstag und eine Ausfallgage in Höhe von 50 % der vereinbarten Gage bei einer Stornierung im Zeitraum 14 Tage vor bis 1 Tag vor Auftritt zu leisten.

 

(2.2) Abweichend von (1 und 2.2) fallen bei Buchungen ab einem Gesamtbetrag von 1000 Euro, auf Grund des höheren Buchungsaufwandes und der Reservierung der gebuchten Akteur/e grundsätzlich eine Pauschale in Höhe 30% des Gesamtbetrages an. Dieser Betrag ist vorab, innerhalb 5 Tage nach Buchung, an die Agentur zu überweisen. 50 % des vereinbarten Betrages sind bei einer Stornierung im Zeitraum 30 Tage bis 14 Tage vor Auftritt und 100 % des vereinbarten Betrages sind bei einer Stornierung im Zeitraum 13 Tage bis Auftrittstag zu leisten. Die offenen 70 % des ausgemachten Betrages müssen bis zum Auftrittstag komplett an die Agentur überwiesen werden. Sollten der offene Betrag nicht bis zum Auftrittstag auf dem Konto der Agentur eingegangen sein, liegt es in der Entscheidung der Agentur, ob die gebuchte Leistung auch erbracht wird. Die offenen 70% des ausgemachten Betrages fallen dennoch nachträglich an.

 

(3) Der Kunde kann nur schriftlich per Email (daviddekoning@gmx.de) stornieren. Das geht nur als Antwort auf unsere Buchungsbestätigung. Sollte der Kunde diese nicht mehr haben, kann er eine neue Buchungsbestätigung bei der Agentur anfordern. Es ist die Pflicht des Kunden dafür sorge zu tragen das die Stornierung per Email bei der Agentur ankommt. Die Stornierung ist nur mit einer schriftlichen Bestätigung der Agentur akzeptiert.

 

 

  • § 7 Kündigung, Widerruf

(1) Eine Kündigung des Künstlervermittlungsvertrages ist nicht möglich.

 

(2) Der Kunde hat gem. § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Recht zum Widerruf des Vermittlungsvertrages.

 

 

  • § 8 Haftung

(1) Die Haftung der Agentur beschränkt sich auf die ordnungsgemäße Durchführung des Vermittlungsvertrages und schließt die Haftung jegliche materiellen, finanziellen oder Personen Schäden, welche zwischen Auftraggeber und vermitteltem Künstler entstehen aus. Die Agentur haftet nicht, da sie lediglich als Vermittlungsagentur fungiert und bei einer Vermittlung kein Arbeitsverhältnis entsteht. Für die vermittelte Dienstleistung und den Auftritt selbst haftet ausschließlich der/die durch uns vermittelte Künstler/in. Die Haftung der Künstlerin/des Künstlers schließt die subjektive Erwartungshaltung des Kunden naturgemäß aus, das heißt es können keine Ansprüche wegen Nichtgefallen geltend gemacht werden.

 

(2) Kritik über eine zu kurze Show muss mit dem jeweiligen Künstler/in vor Ort geäußert und Preisminderung mit Ihm/Ihr vor Ort verhandelt werden. Die Agentur ist von diesen Nachverhandlungen nicht betroffen. Nachverhandlungen mit der Agentur zu führen ist daher ausgeschlossen.

 

(3) Preisverhandlungen nach der Show zu führen in Fällen wie Verspätung, nicht gebuchter Künstler/in, falsches Kostüm ist ausgeschlossen. Punkt 2 ist davon nicht betroffen.

 

(4) Absage bzw. Preisverhandlung wegen Abweichung der Angaben auf den Setkarten der Akteure/in wegen nicht aktuellen Bildern, Alter, Haarfarbe etc. ist ausgeschlossen. Bei Absage bzw. Stornierung fallen die vereinbarten Kosten an.

 

 

  • § 9 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde ist verpflichtet, alles notwendige zu unternehmen, damit der gebuchte Auftritt ordnungsgemäß durchgeführt werden kann. Insbesondere hat der Kunde am Tag des Auftritts telefonisch erreichbar zu sein, sich, soweit notwendig, um sämtliche Genehmigungen zu kümmern und dem/der Akteur/Akteurin den uneingeschränkten Zugang zum Veranstaltungsort mindestens 45 Minuten vor Auftritt zu ermöglichen. Sollte der Kunde nicht wie vereinbart telefonisch erreichbar sein, und sollte es aus diesem Grund nicht zum Auftritt kommen, so fallen in diesem Fall 100% des ausgemachten Betrages an.

 

(2) Der Kunde muss dafür Sorge tragen das der Akteur/die Akteurin bei einer Stripshow, eine trockene Umzugsmöglichkeit zur Verfügung steht, die in direkter nähe zum Auftrittsort ist, dass kann in Form einer Toilette, Abstellraum oder Keller sein. Der Kunde muss unter anderem dafür sorge tragen, dass der Ort für den Auftritt geschlossen, trocken und warm ist.  Der Akteur/die Akteurin darf bei nicht Einhaltung der Pflichten des Kunden, den Auftritt verweigern. Der Gesamtbetrag ist dennoch fällig. Es muss dafür gesorgt werden, dass ein Abspielgerät zur Verfügung gestellt wird, dass USB oder gebrannte CD abspielen kann. Wenn dieses nicht vorhanden sein sollte, kann der Akteur/in zur vorhandenen Musik vor Ort den Auftritt vorführen, dieses kann aber die Qualität und die Länge des Auftrittes beeinträchtigen. Preisminderung ist in diesem Fall auch ausgeschlossen.

 

(3) Ebenso hat der Kunde dem Akteur/der Akteurin bei der Buchung von GoGos, Nummerngirls/boys zur Vorbereitung der Veranstaltung eine gesicherte Garderobe oder ähnliches mit ausreichend Sitzmöglichkeiten, Ablageflächen und Spiegel in direkter Nähe zum Auftrittsort zur Verfügung zu stellen sowie für dessen/deren Sicherheit zu sorgen.

 

(4) Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nach, hat er alle Leistungsstörungen, bis hin zum Abbruch des Auftritts, zu vertreten, wenn diese auf seine Pflichtverletzung beruhen.

 

 

  • § 10 Rechte der Künstlerin/ des Künstlers

(1) Der Kunde wird gebeten, die Persönlichkeitsrechte der Künstlerin/ des Künstlers zu beachten. Fotos und Videos vom Auftritt für private Zwecke sind nach Rücksprache mit der Künstlerin/ dem Künstler problemlos möglich, die öffentliche Verbreitung ist jedoch grundsätzlich untersagt.

 

(2) Bei hoher Termindichte ist es der Künstlerin/ dem Künstler nicht immer möglich, die Vorstellung zur vereinbarten Zeit zu beginnen. Verschiebungen bis zu einer halben Stunde vor und nach der vereinbarten Zeit sind vom Kunden in Kauf zu nehmen. Hiervon ausgenommen sind Auftritte in Limousinen, Partybussen oder dergleichen.

 

(3) Die Künstlerin/ der Künstler haften nicht für Sachschäden beim Kunden, die leicht fahrlässig herbeigeführt worden sind.

 

 

  • § 11 Vertragsstrafe

(1) Den Kunden ist es untersagt, mit unseren Künstlern Vertragsverhandlungen zu führen und  unsere Künstler ohne Agentur zu buchen.

 

(2) Im Falle der Zuwiderhandlung ist der Kunde zur Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe verpflichtet, die durch uns bestimmt wird und durch ein Gericht geprüft werden kann. Die Strafe beträgt jedoch bei Privatkunden mindestens 1.000,00 € und bei Geschäftskunden mindestens 3.000,00 €.

 

 

  • § 12 Speicherung von Vertragsdaten

Die Vertragsdaten werden von uns zwecks Durchführung des Vertrages gespeichert und nach Abwicklung vollständig gelöscht. Bis zur Löschung können die gespeicherten Daten vom Kunden jederzeit schriftlich angefragt werden.

 

  • § 13 Verweise und Links

Bei direkten oder indirekten Verweisen auf fremde Internetseiten („Links“), die außerhalb des Verantwortungsbereiches des Autors liegen, würde eine Haftungsverpflichtung ausschließlich in dem Fall in Kraft treten, in dem der Autor von den Inhalten Kenntnis hat und es ihm technisch möglich und zumutbar wäre, die Nutzung im Falle rechtswidriger Inhalte zu verhindern. Der Autor erklärt hiermit ausdrücklich, dass zum Zeitpunkt der Linksetzung keine illegalen Inhalte auf den zu verlinkenden Seiten erkennbar waren. Auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung, die Inhalte oder die Urheberschaft der gelinkten/verknüpften Seiten hat der Autor keinerlei Einfluss. Deshalb distanziert er sich hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten / verknüpften Seiten, die nach der Linksetzung verändert wurden. Diese Feststellung gilt für alle innerhalb des eigenen Internetangebotes gesetzten Links und Verweise sowie für Fremdeinträge in vom Autor eingerichteten Gästebüchern, Diskussionsforen und Mailinglisten. Für illegale, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte und insbesondere für Schäden, die aus der Nutzung oder Nichtnutzung solcherart dargebotener Informationen entstehen, haftet allein der Anbieter der Seite, auf welche verwiesen wurde, nicht derjenige, der über Links auf die jeweilige Veröffentlichung lediglich verweist.

 

 

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